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Die §57a-Begutachtung (Pickerl) |
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Was ist die §57a-Begutachtung?Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Vorteile der §57a-BegutachtungObjektive DiagnoseGeringer KostenbeitragHinweis auf nur wirklich notwendige ReparaturenPersönliche BeratungSicherstellung der Verkehrs- und BetriebssicherheitDurch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht Tage lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichtenunsere Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen
Was wird überprüft? (Prüfelemente)AusrüstungBeleuchtungs- und WarneinrichtungenSicherheitseinrichtungenFahrgestell und KarosserieReifen und RäderMotorBremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.Historische Fahrzeuge: alle zwei JahreAlle anderen Fahrzeuge: jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung. Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?PKW, Kombi bis 2,8tLKW bis 2,8tMopeds Anhänger
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl: PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) AnhängerMopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99abgasarme MotorräderElektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
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